
By Peter Höflich, Wolfgang Schriever, André Bartmeier
Das Recht des Strafvollzugs, der Untersuchungshaft und des Jugendvollzugs bildet den Schwerpunkt dieses auf didaktische Erfordernisse ausgerichteten Lernbuches. Die Darstellung orientiert sich an den Problemen der Vollzugspraxis, konzentriert sich auf die Vermittlung von exemplarischem Grundlagenwissen und bildet Schwerpunkte. Kriminologische und psychologische Erkenntnisse (insbesondere Methoden zur Persönlichkeitserforschung und zur Erhebung prognostischer Befunde) werden bei der Falllösung, insbesondere bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und bei der sachgerechten Ermessensausübung mitbehandelt. Darüber hinaus werden dem Leser auch die für die Praxis notwendigen Verwaltungstechniken des Vermerks (Gutachten), der Verfügung, des Berichts, der Stellungnahme und des Bescheids vermittelt.
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During this up to date re-creation, Rothman chronicles and examines incarceration of the legal, the deviant, and the established in U. S. society, with a spotlight on how and why those tools have continued and elevated for over a century and a part, regardless of longstanding facts in their disasters and abuses.
The Social Contexts of Criminal Sentencing
Traditionally, the assertion and invocation of legal consequences have been public spectacles. this present day, worry of crime and disaffection with the legal justice approach make sure that this public fascination with punishment keeps. long ago decade, nearly each legislature within the kingdom has undertaken sentencing reform, within the desire that public difficulty with crime will be allayed and dispari ties in felony sentences will be lowered if now not eradicated.
Inner most legislations governs our such a lot pervasive relationships with people: the wrongs we do to each other, the valuables we personal and exclude from others' use, the contracts we make and holiday, and the advantages learned at another's price that we won't justly preserve. the key ideas of personal legislation are popular, yet how they're geared up, defined, and justified is an issue of fierce debate by way of legal professionals, economists, and philosophers.
- A Pragmatic Analysis of Legal Proofs of Criminal Intent
- The Political Heart of Criminal Procedure: Essays on Themes of William J. Stuntz
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Die Vollzugsbehörde hat alle entscheidungserheblichen Umstände aufzuklären,14 sie hätte Rückfrage im geschlossenen Vollzug halten müssen. Schließlich ist der Gefangene trotz gelockerter Aufsicht beim Außenkommando in 4 Monaten nicht aufgefallen, so dass weder auf eine erhebliche Suchtgefährdung noch einen negativen Einfluss auf Mitgefangene geschlossen werden kann c. 21c) und d) VV, zu § 10 zu: Der Gefangene hat eine Straftat während des letzten Urlaubs begangen, und es ist ein Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig.
Trennung der Gefangenen, §§ 140 StVollzG, 921, 93 I JGG, 119 I StPO: Trennung der Gefangenen nach Vollzugsarten, Geschlechtern und Alter, (Junge, und Erwachsene). Welche verschiedenen Anstalten (bzw. Abteilungen innerhalb einer Anstalt) muss es also geben? • differenzierung der Anstalten, § 141: Innerhalb des Vollzugs von Freiheitsstrafe muss auf die unterschiedlichen Behandlungsbedürfnisse abgestellt werden; d. h. Gruppen von Strafgefangenen werden zusammengefasst, so dass es Anstalten des offenen und des geschlossenen Vollzugs gibt, sozialtherapeutische Anstalten, Anstalten mit Spezialisierung auf schulische, berufliche, speziell therapeutische Maßnahmen wie Behandlung von Drogentätern usw.
1 2 P. 1007/978-3-642-35185-3_4, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 35 36 4 Unterbringung im offenen Vollzug, §§ 10,141,201 Ziff. 1 Insbesondere vor der Entlassung von langstrafigen Gefangenen ist zu prüfen (soweit sie sich noch im geschlossenen Vollzug befinden), ob sie in eine Anstalt des offenen Vollzugs zu verlegen sind, §§ 15 IL 147. h. von vorneherein ist die Anstalt des offenen Vollzugs die zuständige Anstalt): − durch den Vollstreckungsplan, § 152 III: s. im Vollstreckungsplan NRW die Zuständigkeit für Verurteilte mit kürzeren Freiheitsstrafen, die sich auf freiem Fuß befinden;5 Unabhängig von einer Regelung des Vollstreckungsplanes hat die Vollstreckungsbehörde zu prüfen, ob aufgrund des Resozialisierungsinteresses der Verurteilte direkt in den offenen Vollzug geladen werden kann.